Re: Danke

Geschrieben von SnoopyBoy am 03. Juli 2020

Antwort auf Re: Danke geschrieben von M´Noel am 03. Juli 2020

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Die Verordnungen der Länder besagen alle, dass Menschen, die aus medinzischen Gründen keine Maske tragen können, von der Maskenpflicht ausgenommen sind.

Hier z.B. die Verordnung aus NRW. Dort heißt es in §3 Abs. 3:
(3) Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 2 Satz 1 verpflichtet
(...)
4. in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, auf sämtlichen Allgemein-
flächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Ein-
richtungen sowie in Wettvermittlungsstellen,
(...)
Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Entsprechend dürfen sie auch bedient werden.

Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Verordnungen der anderen Bundesländer.


SnoopyBoy

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